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Archiv für Januar, 2009

XX Jahre Garantie auf Betten als Verkaufsargument?

19. Januar 2009

In einer Garantieerklärung kann der Händler (fast) alles hineinschreiben was er möchte. Eine Garantie ist ein vertraglich eingeräumtes Versprechen. D.h: sollte ein Schadensfall (außerhalb der Gewährleistung) in der Garantiezeit auftreten und diese Garantie umfasst diesen Schaden nicht, bringt die längste Garantie nichts.

Nicht zu verwechseln ist die Garantie natürlich mit der Gewährleistung. Diese ist gesetzlich festgelegt und kann in Ihrem Umfang nicht geschmälert werden. In dieser Frist haben Sie das recht auf Reparatur oder Austausch. Wobei der Austausch erst erfolgt sollte keine Reparatur möglich sein.
Wobei hier folgendes zu beachten ist:
Der Übergeber trägt innerhalb der ersten sechs Monate ab Übergabe die Beweislast dafür, dass die Mängel nicht schon bei Übergabe vorhanden waren. Nach der Sechs-Montats-Frist müssen sie als Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

Fazit:
Man sollte also aufpassen ob man nur wegen einer versprochenen XX Jahren Garantie dieses Produkt kauft. Denn ein wirkliches Verkaufsargument ist es nicht. Sollte eine lange Garantie für Sie beruhigend wirken sollte zumindest die Garantieerklärung vor dem Kauf durchgelesen werden. Denn die Tücke steckt wie so oft im Detail.


Detail Infos zu diesem Thema finden Sie unter anderem hier:
(Links gehen in neuem Fenster auf!)


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